Hauswirtschaftliche Hilfskraft Hauswirtschaftliche*r Mitarbeiter*in - #3964740

AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.


Datum: vor 1 Woche
Stadt: Bielefeld, Nordrhein-Westfalen
Vertragstyp: Vollzeit
AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.

In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Baumheide in Bielefeld suchen wir zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine

Hauswirtschaftliche Servicekraft (m/w/d).

Die Stelle umfasst 10,00 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 2.

Stellenbeschreibung

Unterstützung bei der Schaffung einer familiären Atmosphäre, einer guten Versorgung und einer guten Lebensqualität für Bewohner*innen durch:

  • Durchführung einfacher Tätigkeiten im Bereich der Mahlzeitenversorgung
  • Haushaltsnahe hauswirtschaftlicher Aufgaben im Bereich der Wäscheversorgung und Reinigung
  • Gestaltung der Alltagsumgebung der Bewohner*innen mit einfachen Mitteln

Sie bringen mit

  • Erste Erfahrungen in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder bei der Führung eines eigenen Haushalts wünschenswert
  • Zuverlässige Arbeitsweise
  • Freude an der Arbeit im Team
  • Serviceorientierung
  • Freundlicher und offener Umgang mit Menschen

Wir bieten Ihnen

  • Einsatz für AWO-Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
  • Familienbewusste Personalpolitik und betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Betriebliche Altersversorgung nach tarifvertraglichen Regelungen
  • Einbringen von Ideen und Mitgestaltung in Team, Einrichtung und Verband
  • Möglichkeiten zur Fortbildung und Weiterentwicklung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 09.06.2023.

Die Stelle passt nicht so gut zu Ihnen? Macht nichts! Weitere Stellen warten auf Sie unter www.perspektive-awo.de.

Gut zu wissen:

  • Die AWO Ostwestfalen-Lippe e.V. ist nach ISO 9001 und den AWO-Qualitätsanforderungen zertifiziert. Wir sind als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden.
  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
  • Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen