Unterstützung für Assistenz und Pflege im Gruppendienst (m/w/d) - #3964469

BZB Behinderten-Zentrum-Boxdorf


Datum: vor 2 Wochen
Stadt: Nürnberg, Bayern
Vertragstyp: Vollzeit
BZB Behinderten-Zentrum-Boxdorf

Gemeinsam mit Menschen für Menschen bieten

wir individuell ausgestattete Arbeitsplätze für

Menschen mit Beeinträchtigung. Über 320 enga-

gierte Mitarbeiter*innen mit und ohne Behinde-

rung arbeiten in unserem Unternehmen zusam-

men

Zum nächstmöglichen Termin suchen wir für unsere Einrichtung

Unterstützung für Assistenz und Pflege im Gruppendienst
(m/w/d)

in Teilzeit nachmittags mit 18 bis 25 Stunden/Woche, vorerst befristet für ein Jahr

Das sind Ihre Aufgaben: 

Mitarbeit im Pflegedienstteam und in den Gruppenräumen 

Unterstützung bei der Förderung von lebenspraktischen und sozialen Kompetenzen im Kontext

beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe 

Umsetzung unseres ganzheitlichen Assistenz-, Pflege- und Förderangebotes

Das bringen Sie mit: 

die Bereitschaft, sich in die Aufgaben einzuarbeiten, gerne auch eine abgeschlossene Ausbil-

dung als Pflegefachkraft oder eine vergleichbare Ausbildung 

Geduld, Humor und viel Freude an der Arbeit mit Menschen

Das bieten wir Ihnen: 

einen zunächst befristeten Jahresarbeitsvertrag in einem nach DIN ISO zertifizierten Unterneh-

men 

geregelte Arbeitszeiten, kein Wochenend- oder Schichtdienst 

eine spannende, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit persönlichen

Gestaltungsmöglichkeiten 

Fortbildungsunterstützung und freie Fortbildungstage 

30 Urlaubstage sowie attraktive Zusatzleistungen (z.B. Jahressonderzahlung, Altersvorsorge-

leistungen u.v.m.) 

Mitarbeiter*innen Empfehlungsprogramm mit attraktiven Prämien 

Kantinennutzung und Getränkeversorgung 

bei Eignung unterstützen wir Sie bei der Ausbildung zur Pflegefachkraft

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

BZB gemeinnützige GmbH

Susanne Hertfelder

Am Spund 4

90427 Nürnberg

oder per E-Mail an: [email protected]

Bewerber*innen mit anerkannter Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung

vorrangig berücksichtigt!